· Fachbeitrag · Honorarausgleich für Arztpraxen
Corona-Schutzschirm: Detailregelungen für Ausgleichszahlungen überwiegend beschlossen
| Die meisten KVen haben inzwischen in ihren Honorarverteilungsmaßstäben Regelungen zu Ausgleichszahlungen bei Honorarverlusten infolge der COVID-19-Pandemie beschlossen (s. AAA 06/2020, Seite 10 ) ‒ wie erwartet, gibt es dabei deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen KVen. |
So werden in Hamburg Ausgleichszahlungen für budgetierte Leistungen nur bis zu einem Anteil von 60 Prozent des Honorarumsatzes des Vorjahresquartals geleistet; in Schleswig-Holstein erfolgt demgegenüber z. B. ein Ausgleich bis zu 100 Prozent des Honorarumsatzes des Vorjahresquartals. Wir werden in der nächsten Ausgabe ausführlich über diese Regelungen berichten.
Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 1 | ID 46649997