· Fachbeitrag · Honorarverhandlungen
Orientierungswert 2022 steigt um 1,275 Prozent auf 11,2662 Cent
| Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 15.09.2021 eine Erhöhung des Orientierungswerts für das Jahr 2022 um 1,275 Prozent beschlossen. Er steigt damit von 11,1244 Cent für das Jahr 2021 auf 11,2662 Cent ab dem 01.01.2022. Zusammen mit den bereits im August 2021 beschlossenen Veränderungsraten aus der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht) ( AAA 09/2021, Seite 5 ) beziffert die KBV das Honorarplus für 2022 auf insgesamt 600 Mio. Euro. |
Krankenkassen für „Nullrunde“
Wie im Vorjahr hatten die Krankenkassen in den Verhandlungen auch für 2022 eine „Nullrunde“ angeboten, konnten sich damit jedoch nicht durchsetzen. Die jetzt vom erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Veränderungsrate liegt auf dem Niveau des Vorjahres (1,25 Prozent) und führt ‒ für sich betrachtet ‒ zu einer Honorarsteigerung von bundesweit ca. 540 Mio. Euro.
Der Abschluss der diesjährigen Honorarrunde ist auch aus Sicht der KBV nicht zufriedenstellend, aber mit Blick auf die im Gesetz festgelegten Anpassungsparameter noch akzeptabel. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist nämlich bei der Anpassung des Orientierungswerts die Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten maßgeblich. Dabei werden jeweils die Veränderungen der Kosten in den zwei zurückliegenden Jahren als Grundlage herangezogen.
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