· Fachbeitrag · Impfberatung
Abrechnung der Beratung zur COVID-19-Impfung nach EBM und GOÄ
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| FRAGE: „Wie kann ich Patientenkontakte zu Fragen über Indikation, Risiken und Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung gemäß EBM sowie GOÄ abrechnen?“ |
ANTWORT: Für die Anfragen der Patienten speziell zu den COVID-19-Impfungen, die sich derzeit in den Hausarztpraxen häufen, existieren zwar keine eigenständigen Abrechnungspositionen in der GOÄ oder im EBM, dennoch gibt es Möglichkeiten, diese Beratungen in der Abrechnung abzubilden.
Impfberatung COVID-19 im Rahmen der Privatliquidation
Bei Privatpatienten bzw. im Rahmen der GOÄ können die ganz normalen Beratungsleistungen abgerechnet werden.
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