· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
ADHS: Abgrenzung der GKV-Leistungspflicht
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Immer wieder sind sowohl in der Fach- als auch in der Laienpresse Beiträge über das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) zu finden. Aufgrund der intensiven Berichterstattung könnte man annehmen, beim ADHS handele es sich um eine Erkrankung der Neuzeit bzw. um eine Erkrankung, die früher nicht als solche erkannt wurde. Aber: Bereits 1845 hat der Frankfurter Arzt und Schriftsteller Dr. Heinrich Hoffmann im Struwwelpeter mit dem Zappelphilipp die typischen Charakteristika des ADHS beschrieben: „Ob der Philipp still heute wohl bei Tische sitzen will?“ |
Diagnostik
Von ADHS sind vornehmlich Kinder und Jugendliche betroffen. Die Häufigkeit von ADHS wird heute bei Kindern und Jugendlichen mit etwa fünf Prozent angenommen. Die Symptome des ADHS können auch bei Erwachsenen mit unterschiedlicher Ausprägung fortbestehen.
Zumeist suchen die Eltern den Arzt auf, weil ihnen bei ihren Kindern eine ausgeprägte motorische Hyperaktivität auffällt, oft kombiniert mit einer Konzentrationsschwäche, wodurch häufig schlechte Leistungen in der Schule bedingt sind. Die Kombination dieser Auffälligkeiten veranlasst die Eltern in der Regel, einen Arzt aufzusuchen.
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