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  • · Nachricht · Kassenabrechnung

    Akupunktur: Stichprobenprüfung wieder aufgenommen

    | Die seit 2016 ausgesetzte Stichprobenprüfung der Akupunkturbehandlung wird wieder aufgenommen. KBV und Krankenkassen konnten sich nicht auf eine weitere Aussetzung dieser Prüfung verständigen. |

     

    Die Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur fordert eine jährliche Überprüfung der Dokumentationen. Die Überprüfung der Dokumentation einer Akupunkturbehandlung bezieht sich auf die Dokumentation des Therapieplans und der Eingangs- und Verlaufserhebung sowie auf die Begründung der Ausnahmefälle. Jährlich werden von mindestens fünf Prozent der Ärzte, die Akupunkturleistungen erbringen und abrechnen, Dokumentationen zu zwölf abgerechneten Fällen und zu 18 abgerechneten Ausnahmefällen mit bis zu 15 Sitzungen angefordert. Die eingereichten Dokumentationen werden daraufhin überprüft, ob die in der Vereinbarung vorgegebenen Dokumentationsinhalte vollständig dokumentiert und ‒ auch hinsichtlich der Indikation für eine Verlängerung der Akupunkturbehandlung ‒ nachvollziehbar begründet sind.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 1 | ID 45159838