· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
KBV beschließt Neuregelung der Laborvergütung
| Die Vertreterversammlung der KBV hat am 09.12.2016 Eckpunkte für die Neuregelung der Laborvergütung vorgelegt, die - eine Einigung mit den Krankenkassen vorausgesetzt - zum 01.07.2017 in Kraft treten soll. |
Die Änderungen beinhalten zum einen Änderungen beim Wirtschaftlichkeitsbonus Labor, zum anderen eine Anpassung der KBV-Vorgaben zur Honorarverteilung. Vorgesehen sind u. a. eine Überarbeitung der Ausnahmeindikationen für die Laborbudgets sowie eine Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus je nach praxisindividuell abgerechneten und veranlassten Kosten für Laboruntersuchungen. AAA wird zu gegebener Zeit über die Änderungen berichten.
Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 2 | ID 44435301