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  • 12.02.2018 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Wann ein Besuch nach EBM-Nr. 01415 abgerechnet werden kann

    | Hausärzte und auch Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs, die Patienten in Wohn-, Pflege- oder Altenheimen betreuen, rechnen Besuche nach EBM-Nr. 01415 sehr selten ab. Erklärlich ist das nur damit, dass vielfach nicht bekannt sein dürfte, wann diese Besuche berechnungsfähig sind. |