· Fachbeitrag · Kassenabrechnung/Verordnung
EBM-Nr. 37710 für Verordnung außerklinischer Intensivpflege bis 31.12.2024 auch ohne Potenzialerhebung berechnungsfähig
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diverse Änderungen der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI, Richtlinie beim G-BA online unter iww.de/s8820 ) vorgenommen. Unter anderem wurde eine Übergangsregelung zur Potenzialerhebung beschlossen: Falls nicht gewährleistet werden kann, dass eine zur Potenzialerhebung qualifizierte Person vor der Verordnung rechtzeitig zur Verfügung steht, kann von einer Potenzialerhebung ausnahmsweise abgesehen werden. Dies ist auf dem Verordnungsvordruck (Muster 62B) unter „sonstige Hinweise“ zu dokumentieren. |
Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist zum 01.10.2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2024. Dabei wurde in einer weiteren Anmerkung zur EBM-Nr. 37710 (bewertet mit 167 Punkten) klargestellt, dass eine Potenzialerhebung keine zwingende Voraussetzung für die Abrechnung der AKI-Verordnung unter Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil B und C ist.