· Fachbeitrag · KV-Honorar 2015
Förderung der fachärztlichen Grundversorgung - Die Änderungen zum 1. Januar 2015
| Im Rahmen der Honorarverhandlungen 2015 haben sich die Krankenkassen bekanntlich verpflichtet, für den fachärztlichen Versorgungsbereich bundesweit 132 Mio. Euro zu zahlen (lesen Sie dazu auch AAA 09/2014, Seite 3 ). Dieser Betrag ist zweckgebunden für einen Zuschlag zur Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) zu verwenden und wird extrabudgetär, also ohne Mengenbegrenzung, vergütet. Inzwischen haben sich KBV und Krankenkassen über die Details der Verwendung dieses Betrages verständigt. |
Die Beschlüsse von KBV und Kassen
KBV und Krankenkassen haben sich am 6. November 2014 über die Details der Verwendung des Betrags verständigt und folgende Beschlüsse gefasst:
- Fachärzte erhalten ab 1. Januar 2015 einen festen Zuschlag zur PFG in Höhe von 26,7 Prozent der jeweiligen PFG. Die sich daraus ergebende Punktzahl wird mit dem Orientierungswert für 2015 (10,2718 Cent) multipliziert. Die Vergütung dieses Euro-Betrags erfolgt extrabudgetär und damit - im Gegensatz zu der Vergütung für die PFG selbst, die von den regionalen Honorarverteilungsregelungen abhängig ist (siehe dazu AAA 07/2014, Seite 7) - in voller Höhe. Der Zuschlag wird automatisch von der KV in den entsprechenden Fällen zugesetzt.
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