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  • · Fachbeitrag · KV-Honorar 2020

    Orientierungswert steigt um 1,52 Prozent ‒ Morbiditätsrate überwiegend negativ

    | KBV und Krankenkassen haben den Orientierungswert für 2020 ausgehandelt: Dieser steigt im kommenden Jahr um 1,52 Prozent von derzeit 10,822 Cent auf 10,9871 Cent. Die für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) relevante Morbiditätsentwicklung ist jedoch überwiegend negativ. Vereinbart wurde u. a. auch eine Förderung der Videosprechstunde. |

     

    Steigerung des Orientierungswerts entspricht 565 Mio. Euro

    Die KBV hatte eine Erhöhung des Orientierungswerts um 2,7 Prozent gefordert. Die Krankenkassen hatten wie im Vorjahr eine Erhöhung um lediglich 0,2 Prozent angeboten. Nach einer ersten erfolglosen Verhandlungsrunde im Bewertungsausschuss konnte schließlich doch noch eine Einigung erzielt werden. Die Erhöhung des Orientierungswerts um 1,52 Prozent auf 10,9871 Cent entspricht laut KBV einer Steigerung um bundesweit ca. 565 Mio. Euro.

     

    Morbiditätsrate sinkt bundesweit um 0,17 Prozent

    Bereits Mitte August hat der Bewertungsausschuss die regionalen Veränderungsraten für die Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht) festgestellt. Sowohl die auf die Behandlungsdiagnosen bezogene Veränderungsrate als auch die demografische Veränderungsrate sind bundesweit negativ und liegen bei ca. -0,17 Prozent. Eine positive Morbiditätsentwicklung bei den Diagnosen gibt es nur in den neuen Bundesländern und in Niedersachsen. Die demografische Entwicklung ist nur in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen positiv. Ursächlich für diese negative Morbiditätsentwicklung ‒ gemessen wurde die Entwicklung von 2016 zu 2017 ‒ ist im Wesentlichen die steigende Zahl der jüngeren Versicherten, insbesondere der zugewanderten Flüchtlinge.