· Fachbeitrag · KV-Honorar
Arztpraxen erhalten Zuschlag für allgemeine Hygienekosten ab dem 01.01.2022
| Alle Vertragsarztpraxen erhalten im kommenden Jahr einen Zuschlag als Ausgleich für allgemeine Hygienekosten. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss im 15.11.2021 gegen die Stimmen der Krankenkassen entschieden und damit die jahrelange Hängepartie beendet. |
Hintergrund
Die Kosten für den allgemeinen Hygieneaufwand in Arztpraxen sind in den letzten Jahren ‒ unabhängig von der Coronapandemie ‒ durch eine Vielzahl neuer Gesetze, Vorschriften und Richtlinien deutlich gestiegen. Bereits im Juni 2021 hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss deshalb entschieden, diesen gestiegenen Hygieneaufwand durch eine zusätzliche Zahlung der Krankenkassen in Höhe von 98 Mio. Euro jährlich zu berücksichtigen. Durch den nun gefassten Beschluss wird dies im EBM umgesetzt.
Umsetzung
Alle Arztpraxen erhalten ab Januar 2022 einen einheitlichen Zuschlag in Höhe von 2 Punkten (dies entspricht bei einem Orientierungswert von 11,2662 Cent für 2022 ca. 22,5 Cent) auf die jeweilige Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale. Ausgenommen hiervon sind Behandlungsfälle mit ausschließlichem Videokontakt. Die Zusetzung dieses Zuschlags erfolgt automatisch durch die KV. In der Honorarabrechnung sind diese Zuschläge künftig unter der EBM-Nr. 03020 (Hausärzte) bzw. 04020 (Kinder- und Jugendärzte) zu finden:
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