· Fachbeitrag · Laborreform
Fallstricke bei der Labor-Kennnummer 32006
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Nach Bekanntmachung der Einzelheiten zur „Laborreform“ zum 01.04.2018 stellen sich in der Ärzteschaft viele Fragen. Dabei nehmen bei Infoveranstaltungen zu diesem Thema Fragen zum Umgang mit den Kennnummern den größten Platz ein, speziell auch zur Nr. 32006. |
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Bis 31.03.2018 | Ab 01.04.2018 |
Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, wenn mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers. | Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht oder Mukoviszidose. |
- Erkrankungen mit gesetzlicher Meldepflicht sind aufgelistet in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/).
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