· Fachbeitrag · Laborüberweisungsscheine
Nicht vergessen: Ab 1. Januar 2012 neues Muster 10
| Ab 1. Januar 2012 gilt der neue Überweisungsschein für Laboruntersuchungen als Auftragsleistungen (Muster 10) - die alten Laborüberweisungsscheine dürfen ab diesem Stichtag nicht mehr verwendet werden. |
Vier Ankreuzfelder sind neu hinzugekommen: Kontrolluntersuchung bekannter Infektion (für den Hinweis an das Labor, dass bereits eine Voruntersuchung stattgefunden hat), Behandlung gemäß § 116b SGB V (wenn bekannt ist, dass eine Überweisung zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus erfolgt), Eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3a SGB V (wenn Patienten vor der Behandlung das Muster 85 vorlegen) und Empfängnisregelung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch (damit das Labor die korrekten EBM-Ziffern abrechnen kann). Außerdem gibt es für eilige Laboruntersuchungen die Möglichkeit, „Befundübermittlung eilt“ anzukreuzen und eine Telefon- bzw. Faxnummer anzugeben. Im neuen Feld „Befund/Medikation“ können bereits erhobene Befunde und eingeleitete Medikationen eingeben werden.