21.03.2016 · Fachbeitrag · Leserforum EBM 2016
Abrechnung von Akupunkturen bei Kassenwechsel
| Frage: Wir haben die KV-Genehmigung für Akupunkturbehandlungen. Besonders bei Patienten mit chronischen Rückenschmerzen, z. T. auch bei chronischen Schmerzen der Kniegelenke, schöpfen wir das nach dem EBM im Krankheitsfall höchst mögliche Vergütungskontingent (d. h. im aktuellen und den drei folgenden Quartalen einmal Nr. 30790 und Nr. 30791 15-mal bei der Behandlung von chronischen Schmerzen bei Gonarthrose und 15-mal bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule, jeweils mit Begründung) schon deutlich vor Ende des Krankheitsfalls aus. Neuerdings kommen häufiger Patienten zu uns, bei denen das Akupunkturkontingent ausgeschöpft ist, die aber inzwischen die Krankenkasse gewechselt haben. Können bei diesen Patienten erneut Akupunkturen abgerechnet werden? |
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