· Fachbeitrag · Leserforum EBM
Angehörigengespräche nicht berechnungsfähig, wenn Patient in der Klinik
| FRAGE: „Können die EBM-Nrn. für ein Angehörigengespräch, also z. B. die Nrn. 01435 (Bereitschaftspauschale) oder 03230 (Problemorientiertes ärztliches Gespräch) auch angesetzt werden, wenn der Kassenpatient im Krankenhaus liegt?“ |
ANTWORT:
Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich in stationärer Krankenhausbehandlung befinden, sind EBM-Leistungen nicht berechnungsfähig. Dies gilt auch für die sogenannten „mittelbaren Leistungen“ wie Beratungen von Bezugspersonen nach den EBM-Nrn. 03230 oder 01435.
Weiterführende Hinweise
- Erörterungen mit Bezugspersonen: Wann sind die EBM-Nrn. 01435 bzw. 03230 anzusetzen? (AAA 06/2019, Seite 2)
- Wer sind Bezugspersonen im Sinne der 03230 EBM? (AAA 11/2016, Seite 5)
- Mittelbare Kontakte in Folgequartalen: 01435 oder 03230 EBM? (AAA 10/2015, Seite 1)
Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 1 | ID 46392496