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  • · Fachbeitrag · Leserforum EBM

    Angehörigengespräche nicht berechnungsfähig, wenn Patient in der Klinik

    | FRAGE: „Können die EBM-Nrn. für ein Angehörigengespräch, also z. B. die Nrn. 01435 (Bereitschaftspauschale) oder 03230 (Problemorientiertes ärztliches Gespräch) auch angesetzt werden, wenn der Kassenpatient im Krankenhaus liegt?“ |

     

    ANTWORT:

    Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich in stationärer Krankenhausbehandlung befinden, sind EBM-Leistungen nicht berechnungsfähig. Dies gilt auch für die sogenannten „mittelbaren Leistungen“ wie Beratungen von Bezugspersonen nach den EBM-Nrn. 03230 oder 01435.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Erörterungen mit Bezugspersonen: Wann sind die EBM-Nrn. 01435 bzw. 03230 anzusetzen? (AAA 06/2019, Seite 2)
    Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 1 | ID 46392496