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  • · Fachbeitrag · Leserforum EBM

    Gelten Patienten nach einer Notfallbehandlung als Neupatienten?

    | FRAGE: Wir nehmen regelmäßig am organisierten Notfalldienst teil, teilweise direkt in unserer Praxis aber auch in speziell dafür eingerichteten zentralen Praxen für den Notfalldienst. Besonders im Verlauf der ersten winterlichen Grippewellen bestellen wir im Notfalldienst behandelte Patienten zur Weiterbehandlung in unsere Praxis, wenn diese sich zur Weiterbehandlung nicht zu einem anderen Hausarzt begeben wollen. Zumeist handelt es sich dabei um uns unbekannte Patienten, die in den vorangegangenen acht Quartalen nicht von uns behandelt wurden. Da wir unser Praxisbudget regelmäßig ausschöpfen, ist es in unserem Interesse, diese nach dem Notfalldienst weiterbehandelten Patienten als Neupatienten mit der Kennziffer 5 im KVDT-Feld 4103 zu kennzeichnen, um so eine extrabudgetäre Vergütung zu erhalten. Ist die Kennzeichnung als Neupatient in derartigen Fällen angezeigt? |

     

    Antwort: In dieser Konstellation sind die zuvor im Notfalldienst behandelten Patienten als Neupatienten einzustufen, dahingehend hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) festgelegt!

     

    • Beispiel

    Im Notfalldienst werden Sie zu einem Patienten gerufen, der sich eine Distorsion im Sprunggelenk zugezogen hat. Später kommt derselbe Patient als allgemeiner hausärztlicher Patient in Ihre Praxis. Aufgrund der vorherigen Behandlung wegen einer Distorsion im Notfalldienst kann der Patient nicht bei Ihnen als „bekannter“ Patient eingeordnet werden. Vielmehr ist dieser ‒ vorausgesetzt, er wurde auch in den vorangegangenen acht Quartalen nicht in Ihrer Praxis behandelt ‒ als Neupatient einzustufen.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 1 | ID 46224246