· Fachbeitrag · Leserforum EBM
Nr. 40120 EBM auch für Arztbriefe per E-Mail?
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Frage: „Für viele unserer Patienten verfassen und verschicken wir Arztbriefe - so zum Beispiel, wenn Patienten zu anderen Fachärzten überwiesen oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Die Ärzte erhalten dann einen Bericht als Arztbrief, den wir inzwischen häufig per E-Mail verschicken. Im Kollegenkreis haben wir kürzlich darüber diskutiert, ob und gegebenenfalls wie diese Versendungsart abgerechnet werden kann. Einige KVen vertreten offenbar die Auffassung, die Versendung eines Arztbriefes per Mail sei nicht berechnungsfähig. Ist das zutreffend?“ |
Antwort: Das trifft nicht zu. Für die Versendung eines Arztbriefs ist unabhängig von dem Versendungsmodus die Kostenpauschale Nr. 40120 EBM berechnungsfähig. Werden Arztbriefe größeren Umfangs per Post verschickt, so werden dafür - abhängig vom Gewicht - die Kostenpauschalen 40122 bis 40126 EBM berechnet.
Merke | |
In der Legende zu Nr. 40120 EBM heißt es „Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport …“ . Dabei ist die Art der Versendung nicht näher definiert, sodass auch die Versendung per E-Mail mit dieser Kostenpauschale abgerechnet werden kann. Nur wenn ein Arztbrief dem Patienten mitgegeben wird - also kein Versand erfolgt und keine Kosten entstehen - kann keine Pauschale berechnet werden. |