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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    EBM-Pauschale 40144 für den Ausdruck von eingehenden Befunden, Berichten usw.?

    | FRAGE: „Die Meinungen darüber, ob die EBM-Pauschale 40144 auch für den Ausdruck von Befunden, die per Fax oder per Mail eingehen, berechnet werden kann, gehen auseinander. So war in AAA 04/2013 zu lesen, dass die 40144 für den Ausdruck eingehender Berichte, Arztbriefe, Befunde usw. berechnungsfähig sei. Und dies sogar dann, wenn sie für die eigene Praxis bestimmt sind. In AAA 07/2015 wurde dies durch eine gegenteilige Mitteilung negiert. Wie kommt es zu derartig unterschiedlichen Auslegungen, welche ist letztendlich zutreffend und für welche Ausdrucke ist die 40144 denn nun berechnungsfähig?“ |

     

    Antwort: Vorab ein Zitat aus der Beschreibung der Pauschale 40144. Hier heißt es: „Kostenpauschale für fotokopierte oder EDV-technisch reproduzierte Befundmitteilungen, Berichte, ausschließlich für den mit- oder weiterbehandelnden Arzt oder den Arzt des Krankenhauses“. Diese Formulierung wurde auch so ausgelegt, dass ein Arzt, der (von einem anderen Arzt) einen Bericht, Befunde usw. erhält, letztlich ein mit- oder weiterbehandelnder Arzt ist und somit die 40144 abrechnen kann. Diese Auffassung wurde von mehreren KVen vertreten und auch von offizieller Seite den Ärzten mitgeteilt, so zum Beispiel im Mitteilungsblatt der KV Nordrhein (KVNO aktuell online, Ausgabe 08/2012). Dieser Auslegung der 40144 haben wir uns in AAA 04/2013 angeschlossen. Die Meinungsbildung zur Berechnung der 40144 erfuhr in der Folge aber offensichtlich einen Sinneswandel: So führte die KVNO in Ausgabe 01-02/2015 (Januar/Februar) von KVNO aktuell aus, dass die 40144 nicht für eingehende Befunde usw. berechnungsfähig sei. Über diese - jetzt von allen KVen vertretene Auslegung - haben wir in AAA 07/2015, Seite 4 berichtet.

     

    Bleibt die Frage, für welche Ausdrucke die 40144 den nun berechnungsfähig ist? Kurz und einfach: Immer wenn Sie etwas für einen anderen Arzt (eine andere Praxis) kopieren oder EDV-technisch reproduzieren. Je Seite setzen Sie die 40144 (13 Cent) an. Der Empfänger muss kein Vertragsarzt sein. Wechselt zum Beispiel ein Patient in die Behandlung eines Privatarztes, können Sie die für diesen Arzt kopierten Befunde, Berichte usw. auch nach 40144 abrechnen.