· Fachbeitrag · Digitalisierung
ePA & eArztbrief ‒ Neuerungen durch neue Gesetze
von RAin, FAin für MedR, FAin SozR Babette Christophers LL.M., Münster, christophers.de
| Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz „Digitalgesetz (DigiG)“ hat den Bundesrat passiert und wird zeitnah in Kraft treten. Kernelement des DigiG ist die Überarbeitung der ePA. |
Die Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab dem 15.01.2025 werden die Krankenkassen nun allen gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA bereitstellen, es sei denn, sie widersprechen. Diese Opt-Out-Lösung soll die flächendeckende Einführung der ePA im Gesundheitswesen ermöglichen, die dann von Ärzten in Praxen und Krankenhäusern, Psychotherapeuten, Apothekern und anderen Gesundheitsdienstleistern genutzt werden kann.
Die ePA wird zunächst für den digitalen Medikationsprozess genutzt, später auch für eine Zusammenfassung der Patientenhistorie, für Entlassberichte aus Krankenhäusern sowie für Laborergebnisse. Der elektronische Medikationsplan sowie Notfalldaten werden ebenfalls in der ePA gespeichert sein. Der Patient hat die Kontrolle darüber, wer auf welche Daten in der Akte zugreifen darf, und kann auch der Übermittlung und Speicherung von Daten widersprechen.
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