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  • 27.06.2014 · Fachbeitrag · Leserforum

    EBM-Positionen 31600 und 02310 postoperativ

    | Frage: Als hausärztliche Praxis betreuen wir auch Patienten nach ambulanten Operationen auf Rücküberweisung durch den Operateur, nachdem dieser eine ambulante Operation gemäß Abschnitt 31.2 EBM (ambulante Operationen) durchgeführt hat. Wir berechnen für die postoperative Betreuung die Position 31600 EBM. Bei Wundheilungsstörungen berechnen wir bei mindestens drei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten auch die Nr. 02310 EBM. Die KV teilte uns mit, dass die Nr. 31600 (156 Punkte) nicht zusätzlich zur 02310 (205 Punkte) berechnungsfähig sei und – weil die 31600 geringer bewertet ist – gestrichen wurde. Wie können wir die Streichung der außerhalb der RLV vergüteten 31600 vermeiden? |