· Fachbeitrag · Leserforum
Leserfragen zu den neuen geriatrischen Leistungspositionen
| Zu den neuen seit 1. Juli 2016 gültigen Abrechnungspositionen für Leistungen der spezialisierten geriatrischen Diagnostik und Versorgung - Nrn. 30980 bis 30988 - haben uns einige Leseranfragen erreicht, die wir nachfolgend beantworten. |
Frage: Die Abrechnung der Nr. 30980 (Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments) setzt im obligaten Leistungsinhalt einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) voraus. Bedeutet dies, dass das Konsil mit dem Geriater in Anwesenheit des Patienten erfolgen muss? Oder ist für die Abrechnung dieses Konsils mit dem Geriater ein weiterer persönlicher APK erforderlich, also bei Abrechnung der Nr. 03362 (zwei persönliche APK) ein weiterer - und damit drei persönliche APK?
Antwort: Durch den im obligaten Leistungsinhalt geforderten persönlichen APK wird lediglich klargestellt, dass im Laufe des Quartals ein persönlicher APK stattgefunden haben muss. Wäre zur Abrechnung der Nr. 30980 ein zusätzlicher persönlicher APK erforderlich, müsste dies in der Leistungslegende ausdrücklich formuliert sein, so wie bei der Nr. 03362, die einen weiteren persönlichen APK voraussetzt.
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