· Fachbeitrag · Leserforum
Leserfragen zum Medikationsplan
| Zum Medikationsplan haben uns einige Leseranfragen erreicht, die wir nachfolgend beantworten. |
Frage: Wir sind eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis, bestehend aus einem Hausarzt und einem Facharztinternisten ohne Schwerpunkt. Einige Patienten werden im Laufe eines Quartals von beiden Ärzten behandelt. Wenn nun der Hausarzt und der Facharztinternist gemeinsam einen chronisch kranken Patienten behandeln, wird dann von der KV sowohl die Nr. 03222 als auch die Nr. 13227 zugesetzt?
Antwort: Von der KV werden beide Nrn. zugesetzt. Wenn der Hausarzt bei einem Patienten die Chronikerpauschale Nr. 03220 abrechnet, erfolgt die automatische Zusetzung des Zuschlags nach Nr. 03222 (10 Punkte) durch die KV. Rechnet der Facharztinternist bei diesem Patienten seine Grundpauschale (Nrn. 13210 bis 13212) ab, wird die Nr. 13227 (9 Punkte) als Zuschlag zur Grundpauschale von der KV automatisch zugesetzt.
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