27.06.2014 · Fachbeitrag · Leserforum
Präoperative Untersuchungen bei zwei Operationen im Quartal
| Frage: Vor allen ambulanten Eingriffen – auch solchen, die wir in unserer Praxis durchführen und nach den Nrn. 02300 bis 02302 EBM abrechnen – führen wir, falls erforderlich, präoperative Untersuchungen gemäß den Positionen 31010 bis 31013 EBM durch. Bei einigen Patienten ergab es sich, dass im Laufe eines Quartals mehr als eine Operation, zum Beispiel die Entfernung von Atheromen, an verschiedenen Terminen durchgeführt und folglich eine der Positionen 31010 bis 31013 entsprechend mehrfach berechnet wurde. Da diese Positionen nur einmal im Quartal bei demselben Patienten berechnungsfähig sind, wurden die weiter abgerechneten 31010 bis 31013 ersatzlos gestrichen. Folge: Für die präoperativen Untersuchungen vor Zweiteingriffen in demselben Quartal erhielten wir keine Vergütung. Können wir das ändern? |
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