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  • 30.10.2015 · Fachbeitrag · Leserforum

    Rücküberweisung nach ambulanter Operation

    | Frage: „In jedem Quartal überweisen wir einige Patienten zur Durchführung ambulanter Operationen. Die präoperativen Untersuchungen berechnen wir altersabhängig mit den EBM-Nrn. 31010 bis 31013. Zur postoperativen Behandlung kommen die Patienten mit einer Überweisung des Operateurs wieder in unsere Praxis. Muss bei Patienten, die in demselben Quartal schon in der Praxis waren, die Überweisung des Operateurs als Schein angelegt werden?“ |