· Fachbeitrag · Leserforum
TSVG: Fragen zu Hausarzt-Vermittlungsfällen
| Zur Abrechnung der EBM-Nr. 03008 (für Kinder- und Jugendärzte die Nr. 04008), also dem Hausarzt-Vermittlungsfall, haben wir einige Leseranfragen erhalten. Lesen Sie im Folgenden die Antworten. |
Frage: Muss ich Patienten, die ich innerhalb von vier Kalendertagen zur dringlichen Behandlung an einen Facharzt vermittelt habe, im KVDT-Feld 4103 mit der Kennziffer „3“ (HA-Vermittlungsfall) kennzeichnen und einen neuen Fall anlegen?
Antwort: Sie rechnen in diesen Fällen allein die Nr. 03008 für die Vermittlung des Patienten an einen Facharzt ab ‒ ohne besondere Kennzeichnung.
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