21.12.2015 · Fachbeitrag · Leserforum
Weiterhin Unklarheiten: Korrekter Ansatz der Chronikerpauschalen
| Frage: Uns wurde die Praxisinformation einer Berliner Praxisberatung zur Abrechnung der Chronikerpauschalen 03220/03221 EBM in fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen übermittelt. Beispielhaft wurde für die Berechnungsfähigkeit der 03220/03221 angeführt, dass die Chronikerpauschalen berechnungsfähig sind, wenn ein Patient innerhalb der letzten vier Quartale in drei Quartalen nur Kontakt mit einem Kardiologen der Gemeinschaftspraxis hatte und nur in einem Quartal mit dem Hausarzt der Praxis. Dann müsste das auch für uns zutreffen, wenn der fachärztliche Internist unserer Praxis einen Patienten während der letzten drei Quartale behandelt hat, der Hausarzt (Allgemeinarzt) aber nur in einem Quartal. Ist dies korrekt? |
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