01.03.2013 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung
Praxisgemeinschaft obsiegt im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung gegen KV
| Nicht jede Praxisgemeinschaft, die die Auffälligkeitsgrenzen überschreitet, ist per se implausibel. Es ist vielmehr im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob sich die Vermutung der Implausibilität bestätigt. So der Tenor eines aktuellen Urteils, bei dem den Klagen zweier in einer Praxisgemeinschaft tätigen hausärztlichen Internisten stattgegeben wurde, die sich gegen Honorarrückforderungen aufgrund einer Plausibilitätsprüfung zur Wehr gesetzt hatten (Sozialgericht [SG] Marburg, Urteil vom 5. Dezember 2012, Az. S 12 KA 80/12). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig