· Fachbeitrag · Prävention
Ärztliche Präventionsempfehlung - Formular kommt zum 01.07.2017
| Zum 01.07.2017 wird das seit längerem angekündigte Formular zur Empfehlung von Präventionsleistungen eingeführt (Details in AAA 05/2017, Seite 1). Mit diesem neuen Vordruck - Muster 36 - können Ärzte einem Patienten eine Maßnahme zur Primärprävention von Krankheiten in Form einer ärztlichen Bescheinigung in den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement, Suchtmittelkonsum oder sonstigen Bereichen empfehlen. |
Auf dem Formular können zusätzlich Hinweise für den Patienten oder die Krankenkasse, nähere Angaben zu empfohlenen Maßnahmen sowie bestehende Kontraindikationen für bestimmte Maßnahmen aufgeführt werden. Der Patient kann mit der Präventionsempfehlung einen geeigneten Kurs bei seiner Krankenkasse beantragen. Ein Anspruch besteht dadurch zwar nicht, die Krankenkasse soll die ärztliche Präventionsempfehlung bei ihrer Entscheidung jedoch berücksichtigen. Unklar ist noch, ob für das Ausfüllen des neuen Muster 36 eine Vergütung gezahlt wird oder mit der Vergütung für die eigentliche Präventionsleistung (Gesundheitsuntersuchung, Kinderfrüherkennungsuntersuchung) abgegolten ist.