· Fachbeitrag · Prävention
Ärztliche Präventionsempfehlung: Vordruck kommt spätestens im Sommer 2017
| Das für den 01.01.2017 angekündigte Erscheinen des Vordrucks zur ärztlichen Präventionsempfehlung wird sich noch um mehrere Monate verzögern. Wie die KBV auf Anfrage der Redaktion mitteilte, soll der Vordruck aber spätestens im Sommer 2017 zur Verfügung stehen. |
Am 21.07.2016 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie geändert. Die Änderung sieht u. a. vor, dass Ärzte ab 01.01.2017 ihren Patienten Präventionskurse empfehlen dürfen. KBV und GKV-Spitzenverband hatten mit dem Beschluss den Auftrag erhalten, dafür einen entsprechenden Vordruck zu erarbeiten. Dieser ist allerdings noch in Bearbeitung. Zudem wird zurzeit noch über die Vergütung der Ärzte für das Ausstellen der Bescheinigung verhandelt. Der Bewertungsausschuss hat dafür bis Ende Juli Zeit.
Weiterführende Hinweise
- Beschlusstext und tragende Gründe zum Beschluss auf der Website des G-BA unter https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2658/
- Pressemitteilung des G-BA zum Thema: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/629/