· Fachbeitrag · Prävention
Befristete Leistungen: Bei häufigerer Abrechnung drohen Streichungen
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Nach wie vor werden präventive Leistungen von den Krankenkassen extrabudgetär zu den im EBM ausgewiesenen Vergütungen bezahlt. Von daher ist es verständlich, dass die Krankenkassen ein besonderes Augenmerk darauf richten, ob die im EBM verzeichneten präventiven Leistungen häufiger abgerechnet werden als in den entsprechenden Richtlinien vorgesehen. |
Aktuell im Fokus: Screening auf Bauchaortenaneurysmen
In einigen KVen haben Krankenkassen die mehrfache Abrechnung des Screenings auf Bauchaortenaneurysmen (BAA-Screenings) bei demselben Patienten beanstandet. Das BAA-Screening ist bei männlichen Patienten ab dem Alter von 65 Jahren einmalig berechnungsfähig (s. AAA 12/2017, Seite 4).
Die KV Bayerns (KVB) hat ihre Vertragsärzte per Rundschreiben informiert, dass eine Krankenkasse (Techniker Krankenkasse [TK]) die mehrfache Abrechnung
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