· Fachbeitrag · Psychotherapie-Richtlinie
Psychoanalytische Einzel- und Gruppentherapie jetzt kombinierbar
| In der tiefenpsychologisch fundierten und in der analytischen Psychotherapie können künftig Einzel- und Gruppentherapie kombiniert werden. Eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2015 beschlossene entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Nachfolgend informiert Sie AAA über die wesentlichen Inhalte dieser Änderung. |
Gleichstellung mit Verhaltenstherapie
Eine Kombination von Einzel- und Gruppentherapie war bisher nur in der Verhaltenstherapie möglich. Im Rahmen psychoanalytisch begründeter Verfahren war die simultane Kombination von Einzel- und Gruppentherapie grundsätzlich ausgeschlossen. Lediglich bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie konnte eine solche Kombination aufgrund eines dazu besonders begründeten Erstantrags durchgeführt werden. Durch die Richtlinienänderung können nun auch psychoanalytisch begründete Verfahren jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder in Kombination durchgeführt werden.
Gesamtbehandlungsplan erforderlich
Verständigen sich entsprechend der Richtlinienänderung Therapeut und Patient darauf, Einzel- und Gruppentherapie zu kombinieren, ist hierfür ein Gesamtbehandlungsplan zu erstellen. Wird ein Patient gleichzeitig von verschiedenen Therapeuten behandelt, stimmen sie - mit dem Einverständnis des Patienten - ihre jeweiligen Behandlungspläne miteinander ab und informieren sich gegenseitig über den Verlauf.
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