· Fachbeitrag · Rechtsprechung
EBM-Nrn. 01100 und 01101 nicht bei geplanter Notfallsprechstunde
| Leistungen nach den EBM-Nrn. 01100 und 01101 können in einem nicht von der KV organisierten hausärztlichen Notfalldienst, der in einer Notfallpraxis mit Öffnungszeiten von samstags, sonntags und feiertags von 9 bis 21 Uhr stattfindet, nicht abgerechnet werden, da der diensthabende Arzt durch die Patienten nicht unvorhergesehen in Anspruch genommen wird (Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 13.4.2011, Az: S 3 KA 188/07). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 1 | ID 31828470