· Fachbeitrag · Refresher
Abrechnungspotenzial: EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende noch nicht „Standard“
| Seit dem 01.03.2022 können Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte die EBM-Nr. 01480 für die Beratung über Organ- und Gewebespenden abrechnen. Obwohl nach einem Bericht der Ärztezeitung in den ersten sieben Monaten, also bis zum 30.09.2022, knapp 1,7 Millionen Beratungen abgerechnet wurden, ist diese neue Leistung längst nicht allen Praxen bekannt. So haben nach der hausärztlichen Abrechnungsstatistik der KV Rheinland-Pfalz nur etwas mehr als 20 Prozent der Hausarztpraxen diese Beratung im Quartal III/2022 abgerechnet. Deshalb rufen wir die Details zur Nr. 01480 in Erinnerung ( AAA 01/2022, Seite 6 ). |
Die Abrechnungsvoraussetzungen
Mit der EBM-Nr. 01480 können (nur) Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte ihre Patienten über Organ- und Gewebespenden beraten. Die Nr. 01480 ist alle zwei Kalenderjahre berechnungsfähig, allerdings nur bei Versicherten ab dem 14. Lebensjahr. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert.
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Leistungslegende | Bewertung |
Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG Obligater Leistungsinhalt:
Fakultativer Leistungsinhalt:
| 65 Punkte (7,47 Euro) |
Dauer der Beratung
Eine Mindestdauer der Beratung ist nicht im EBM vorgegeben. Allerdings wird bei der Abrechnung der Nr. 01480 eine Prüfzeit im Tages- und Quartalsprofil von fünf Minuten berücksichtigt. Wird die Nr. 01480 jedoch neben anderen diagnostischen bzw. therapeutischen Leistungen, beispielsweise neben einem Gespräch nach Nr. 03230 bzw. Nr. 04230 abgerechnet, ist für die Abrechnung der Nr. 01480 eine um fünf Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit erforderlich.
Informationsmaterial
Für die Beratung können Praxen auf Informationspakete zur Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zurückgreifen. Kostenfreie Bestellungen oder Nachbestellungen dieser Materialien sind für Hausarztpraxen per E-Mail an oder unter der Faxnummer 0221-8992257 möglich.