· Fachbeitrag · EBM 2022
Neue Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende
| Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 15.12.2021 eine Regelung aus dem Transplantationsgesetz (TPG) umgesetzt. Es geht um die Abrechnung der Beratung über Organ- und Gewebespenden durch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner, die ab dem 01.03.2022 möglich wird. |
Extrabudgetäre Vergütung für Beratung zur Organ- und Gewebespende
Ab März 2022 können ausschließlich Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner ihre Patienten über Organ- und Gewebespenden beraten. Die Abrechnung erfolgt mit der neu in den EBM aufgenommenen Nr. 01480. Die Nr. 01480 ist alle zwei Kalenderjahre berechnungsfähig, allerdings nur bei Versicherten ab dem 14. Lebensjahr. Die Prüfzeit beträgt fünf Minuten im Tages- und Quartalsprofil. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
EBM-Nr. | Leistungslegende | Bewertung |
01480 | Beratung über Organ-/Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
| 65 Punkte (7,32 Euro) |
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