· Fachbeitrag · Refresher
Arztfall, Behandlungsfall, Krankheitsfall
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen (www.vita-lco.de)
| Eine nicht korrekte Abrechnung führt oft zu Honorarverlusten, was immer wieder ärgerlich ist, leider aber oft auch nicht bemerkt wird. In einigen Fällen ist für die korrekte Abrechnung die Kenntnis und damit die Unterscheidungsmöglichkeit von „Arztfall“, „Behandlungsfall“ und „Krankheitsfalle“ notwendig. |
Die Unterscheidung der drei Fälle
Definiert sind die drei Begriffe im Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) und im Arzt-/Ersatzkassenvertrag (EKV).
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„Die gesamte von derselben Arztpraxis (Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeut, Berufsausübungsgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum) innerhalb desselben Kalendervierteljahres an demselben Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse vorgenommene Behandlung gilt jeweils als Behandlungsfall.“ |
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