· Fachbeitrag · Refresher
Behandlungsfall, Arztfall, Krankheitsfall: die wichtigsten Ausschlusskriterien im EBM
| Der EBM kennt verschiedene Regelungen zur Mengenbegrenzung. So können bestimmte Leistungen nur einmal im Behandlungsfall oder nur einmal je Sitzung berechnet werden. Andere Leistungen wiederum sind im Krankheitsfall mengenmäßig begrenzt oder bei Abrechnung anderer Leistungen im Quartal ausgeschlossen. Der Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen zur Mengenbegrenzung und zu Abrechnungsausschlüssen. |
Der Behandlungsfall
Die meisten für Hausärzte berechnungsfähigen Leistungen, beispielsweise die Versichertenpauschale, die Chronikerzuschläge und die Vorhaltepauschale, beziehen sich auf den Behandlungsfall. Der Behandlungsfall ist in § 21 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) definiert als
- Behandlung desselben Versicherten
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