· Fachbeitrag · Refresher
Die Abrechnung der Chronikerpauschalen
| Nicht nur die Abrechnung der früheren Chronikerpauschale Nr. 03212 führt zu Ärger in Hausarztpraxen. Nach Presseberichten stehen auch die zum 01.10.2013 geänderten neuen Chronikerpauschalen nach den Nrn. 03220 und 03221 im Fokus von Prüfanträgen der Krankenkassen. Wir nehmen dies zum Anlass, die Voraussetzungen zur Abrechnung der Chronikerpauschalen zusammenfassend darzustellen. |
Definition „Chroniker“ und „lebensverändernde Erkrankung“
Die Nrn. 03220 und 03221 sind nur bei Patienten berechnungsfähig, die folgende Kriterien erfüllen:
- Vorliegen mindestens einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung,
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