· Fachbeitrag · Refresher
So funktioniert der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Seit dem 01.04.2018 ist die Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus auf eine neue Basis gestellt worden. Da aufgrund wiederholter Anfragen und auch in Gesprächen immer wieder festzustellen ist, dass bei diesem Thema häufig Unklarheit bis hin zum Nichtwissen herrscht, sollen hier noch einmal die grundsätzlichen Fakten zum Thema erklärt werden. Die neuen Schlagworte seit dem 01.04.2018 lauten: Arztgruppenspezifischer begrenzender Fallwert, arztpraxisspezifischer Fallwert und Wirtschaftlichkeitsfaktor. |
Was ist der arztgruppenspezifische begrenzende Fallwert (ABF)?
Der ABF ist die arztgruppenspezifische Leistungsmenge in Punkten für Laboruntersuchungen pro Fall, die als wirtschaftlich angesehen wird. Der ABF basiert auf aktuellen Leistungsdaten und umfasst alle vom Vertragsarzt selbst durchgeführten und alle veranlassten Laboruntersuchungen. Dabei wird zwischen einem unteren Wert und einem oberen Wert unterschieden:
- Liegt der Fallwert der Praxis unterhalb des unteren ABF wird der Wirtschaftlichkeitsbonus (WB) voll ausbezahlt. Die Leistungen werden als wirtschaftlich angesehen.
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