· Fachbeitrag · Spezielle Leistungen
Die Abrechnung der Schmerztherapie im EBM
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vital-arzt-praxis.de
| Die Leistungen der Schmerztherapie sind im EBM in einem eigenen kleinen Abschnitt (30.7) des Kapitel IV (Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen) zusammengefasst. Obwohl so gut sortiert untergebracht, ist die Abrechnung der Schmerztherapie für viele Ärzte immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Ganz unberechtigt hat sich die Meinung verbreitet, dass Leistungen der Schmerztherapie zum Beispiel im hausärztlichen Bereich nicht abgerechnet werden können und somit auch nicht mehr vergütet werden. Das stimmt jedoch nur teilweise. Wer hier nicht aufpasst, dem geht möglicherweise viel Umsatz verloren. |
Voraussetzungen zur Abrechnung der Schmerztherapie
In der Präambel zum Abschnitt 30.7 sind die Voraussetzungen für einzelne schmerztherapeutische Leistungen genau dargestellt. Diese Voraussetzungen gelten jedoch nicht für den gesamten Abschnitt 30.7. Dieser ist untergliedert in die Abschnitte 30.7.1, 30.7.2 und 30.7.3.
Abschnitt 30.7.1
Abschnitt 30.7.1 beinhaltet die schmerztherapeutischen Leistungen entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V. Für die Berechnung von Leistungen aus diesem Bereich ist die spezielle Genehmigung entsprechend der schmerztherapeutischen Qualitätssicherungsvereinbarung Voraussetzung.
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