· Fachbeitrag · Telematik
Kürzung der TI-Pauschalen verschoben
| Die Absenkung der Pauschalbeträge, die Arztpraxen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten, ist auf den 01.01.2020 verschoben worden. Es werden also weiterhin 1.547 Euro für den Konnektor erstattet. Erst zum 01.01.2020 erfolgt eine Absenkung auf 1.014 Euro. |
Auf die Verschiebung einigte sich die KBV mit den Krankenkassen. In den Verhandlungen hatte der GKV-Spitzenverband zuvor eine Absenkung der Erstausstattungspauschale rückwirkend zum 01.07.2019 verlangt. Die Verhandlungspartner vereinbarten zudem, dass der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals ab dem 01.10.2019 von 435 auf 535 Euro je Gerät angehoben wird. Praxen, die sich für den elektronischen Medikationsplan (eMP) und das Notfalldatenmanagement (NFDM) rüsten, erhalten darüber hinaus für ihren Aufwand eine Zusatzpauschale von 60 Euro je Kartenterminal. Entscheidend für die Höhe der Pauschalen ist unverändert der Installationstermin, nicht der Zeitpunkt der Bestellung.