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  • · Fachbeitrag · Telematikinfrastruktur

    TI-Pauschalen nachjustiert ‒ Übersichtstabelle zum Download

    | Das Bundesgesundheitsministerium hat die zum 01.07.2023 eingeführten Monatspauschalen zum Ausgleich der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) für die Arztpraxen in zahlreichen Punkten angepasst. Es handelt sich um Detailverbesserungen inkl. einem leicht erhöhten TI-Pauschalbetrag für große Arztpraxen. Die Sanktionen für den Fall, dass eine oder mehrere TI-Anwendungen in einer Arztpraxis fehlen, bleiben jedoch bestehen. |

     

    Die Höhe der TI-Pauschalen wurde für größere Praxen neu gestaffelt und teilweise angehoben. Eine Übersichtstabelle mit den neuen Staffelungen und Monatsbeträgen finden AAA-Abonnenten online unter iww.de/s8707. Ein weiterer Faktor für die Höhe der TI-Pauschalen ist die Zählweise der ausschlaggebenden Anzahl der Vertragsärzte. Bislang wurde auf die Summe der Vollzeitäquivalente der Ärzte in einer Praxis abgestellt. Mit der Anpassung ist nun stattdessen die reine Anzahl der Vertragsärzte maßgeblich, egal, ob diese in Voll- oder Teilzeit tätig sind. Zudem wurden einige Fristen gelockert: So wurde das Fristende, bis zu dem der elektronische Arztbrief (eArztbrief) in einer Praxis laufen muss, vom 01.07.2023 auf den 01.03.2024 verschoben, da noch nicht alle Softwareanbieter das geforderte eArztbrief-Modul anbieten. Die Verlängerung ist mit Blick auf die Sanktionen relevant, die greifen, wenn TI-Anwendungen in einer Arztpraxis fehlen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Details zu den Anpassungen siehe KBV-Praxisnachrichten, online unter iww.de/s8627
    Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 1 | ID 49722465