· Fachbeitrag · TSVG
Bereinigung der MGV um die TSVG-Fälle sorgt für Verunsicherung
| In den neuen Abrechnungs-Konstellationen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) werden zwar alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär vergütet. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vorgegeben. Die Abrechnung der TSVG-Fälle beeinflusst dadurch die Höhe der MGV. Empfehlungen kursieren, die Kennzeichnung und Abrechnung von TSVG-Fällen vorerst möglichst zu vermeiden. Lesen Sie, wie die Bereinigung genau abläuft und was von den Empfehlungen aus Sicht von Medizinrechtlern zu halten ist. |
So funktioniert die Bereinigung
Unter die Regelungen zur Bereinigung fallen die neuen TSVG-Konstellationen, also Hausarzt(HA)-Vermittlungsfall, Terminservicestelle(TSS)-Terminfall, Neupatient sowie offene Sprechstunde. Bei der Bereinigung ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Bereinigung im Verhältnis „Krankenkassen ‒ KV (Kassenebene)“ und „KV ‒ Arzt (Arztebene)“.
Zeiträume der Bereinigung
Die MGV wird um die Leistungen reduziert, die innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der jeweiligen TSVG-Konstellation abgerechnet werden. Die Bereinigung läuft also für TSS-Terminfälle sowie HA-Vermittlungsfälle vom 11.05.2019 bis 10.05.2020, für Neupatienten sowie offene Sprechstunden vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 und für TSS-Akutfälle vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.
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