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  • · Fachbeitrag · TSVG

    Chronikerpauschale: keine Änderung der Abrechnungsvoraussetzungen in Sicht

    | Bereits im September 2018 hatte die KBV im Erweiterten Bewertungsausschuss eine Änderung der Abrechnungsregeln für die Chronikerpauschalen beantragt. Bisher wurde über diesen Antrag noch nicht entschieden. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklung ist eine Änderung der Abrechnungsregeln jedoch in weite Ferne gerückt. |

     

    Derzeitige Regelung

    Aktuell können die Chronikerpauschalen nach den EBM-Nrn. 03220/04220 (jeweils 14,07 Euro) und 03221/04221 (jeweils 4,33 Euro) nur abgerechnet werden, wenn nach ärztlicher Einschätzung

    • eine lebensverändernde Erkrankung vorliegt und