· Fachbeitrag · Vergütung
Entbudgetierung nimmt Fahrt auf
| Der Bundestag hat mit dem Gesetz über die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eine Änderung der §§ 87a und 87b SGB V beschlossen. Die Änderungen sehen vor, dass Kinder- und Jugendärzte ab dem 01.04.2023 alle Leistungen ihres EBM-Kapitels 4 in voller Höhe, also mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung, vergütet bekommen. |
Da diese Leistungen jedoch weiterhin Bestandteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) sind, müssen die Krankenkassen bei Überschreitung des auf die Kinder- und Jugendärzte entfallenden Anteils der MGV Ausgleichszahlungen leisten. Die Details muss der Bewertungsausschuss bis zum 31.05.2023 beschließen. Für Kinder- und Jugendpsychiater sieht das Gesetz ebenfalls ab dem 01.04.2023 eine extrabudgetäre Vergütung der Leistungen des EBM-Abschnitts 14.2 sowie der EBM-Nrn. 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314 vor. Eine Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ist nach Aussage des Bundesgesundheitsministers ebenfalls geplant.