30.10.2015 · Fachbeitrag · Verordnungen
Keine Verordnung von Sicherheitskanülen für Infusionen
| Pflegeheime und Pflegedienste bitten häufig darum, zusammen mit Infusionen sogenannte stichsichere System- bzw. Sicherheitskanülen zu verordnen, um bei der Entsorgung Nadelstichverletzungen möglichst zu vermeiden. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250“ (TRBA 250). Sicherheitskanülen sind jedoch nicht von der Leistungspflicht der GKV erfasst, weshalb die Krankenkassen keinen Anlass zur Übernahme der Kosten sehen. |
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