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  • 28.04.2015 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Fortbildungspflicht verletzt – ab wann ist das Honorar zu kürzen?

    | Eine Zahnärztin hätte ihre Fortbildungsnachweise der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) bis zum 31. Juli 2009 vorlegen müssen, tat dies aber erst 10 Tage später. Die KZV kürzte das Honorar der Zahnärztin für das Quartal III/2009 daraufhin um 10 Prozent. Das Bundessozialgericht (BSG) hielt diese Kürzung für rechtswidrig (Urteil vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 19/14 R). |