29.01.2015 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Notfalldienstvergütung: Keine rückwirkende Korrektur bestandskräftiger Honorarbescheide
| Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung für Leistungen im organisierten Notfalldienst rückwirkend bis zum 1. Januar 2008 geändert (Details dazu in AAA 01/2015, Seite 3). Anlass dieser Regelung waren vorangehende Urteile des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2012, Az. B 6 KA 3/12 R und B 6 KA 4/12 R). Die Änderungen werfen Fragen auf. |
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