· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
BSG: Abrechnungsausschluss bei teils inhaltsgleichen EBM-Ziffern kann entfallen
von RA, FA MedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann und RRef. Elena Wolf, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Die Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 33076 EBM für sonografische Leistungen nach dem sogenannten B-Mode-Verfahren ist neben der Abrechnung der Duplex-Sonografie nach der GOP 33072 nicht gänzlich ausgeschlossen. Wenn die Venen ausschließlich mittels B-Mode-Verfahren und die Arterien mittels Duplex-Verfahren untersucht werden, kommt eine Abrechnung beider GOPen nebeneinander in Betracht. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 16.05.2018 laut des bislang vorliegenden Terminberichts (Az. B 6 KA 16/17 R). |
Sachverhalt
Die KV Baden-Württemberg überprüfte die Abrechnungen eines Facharztes für Allgemeinmedizin mit dem Schwerpunkt Phlebologie und Lymphologie. Infolge dieser Überprüfung nahm sie sachlich-rechnerische Berichtigungen des vertragsärztlichen Honorars für die Quartale IV/2010 und I/2011 vor.
Im Quartal IV/2010 strich die KV 513 Ansätze und im Quartal I/2011 insgesamt 569 Ansätze der GOP 33076 aus den Abrechnungen heraus. Grund war in allen Fällen, dass die GOP 33076 neben der GOP 33072 abgerechnet worden war. Zur Begründung führte die KV aus, dass gemäß Ziffer I.2.1.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM die Abrechnung einer GOP ausgeschlossen sei, wenn deren obligater und ‒ sofern vorhanden ‒ fakultativer Leistungsinhalt vollständiger Bestandteil einer anderen berechneten GOP ist. Als unstreitig werde angesehen, dass ein B-Mode-Verfahren Bestandteil des Duplex-Verfahrens ist. Insofern sei es nach Ansicht der KV nicht nachvollziehbar, dass zusätzlich zur GOP 33072 ein B-Mode-Verfahren zur Untersuchung der entsorgenden Extremitätengefäße nach GOP 33076 berechnungsfähig sein sollte. An dieser Einschätzung ändere auch der Umstand nichts, dass die Untersuchung an mindestens 8 Beschallungsstellen durchgeführt werde oder mittels des B-Mode-Verfahrens die Gefäßsituation ggf. besser beurteilbar sei.
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