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  • 22.03.2018 · Fachbeitrag · Leserforum

    Ausnahmekennziffern Labor: Immer angeben?

    | Frage: Bislang wurde – so auch in AAA Abrechnung Aktuell – empfohlen, die Ausnahmekennziffern 32005 bis 32023 bei den entsprechenden Erkrankungen nicht anzugeben, wenn im konkreten Fall im Laufe des Quartals keine Laborleistungen erbracht wurden, weil mit der Angabe einer Ausnahmekennziffer die betreffenden Fälle nicht bei der Berechnung des Laborbudgets berücksichtigt und außerdem der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor (für Hausärzte 17 Punkte je Fall) nicht vergütet wurden. Wie sollen wir nach der Änderung der Vergütungsmodalitäten für den Wirtschaftlichkeitsbonus Labor hinsichtlich des Ansatzes der Ausnahmekennziffern verfahren? |