· Nachricht · Leserforum Privatliquidation
Fistel am Oberarm: Wie ist die Wundversorgung abzurechnen?
| FRAGE: „ Wir haben einen Privatpatienten mit einer aufwendigen Fistel am Oberarm, welche mit einer Drainage im Krankenhaus versorgt wurde. Bei der Wundversorgung, die mehr als 15 Minuten dauert, entleert sich viel eitriges Sekret. Wir spülen zudem mit NaCL. Wie ist adäquat abzurechnen, wenn dann z. B. auch eine MRSA-Infektion vorliegt?“ |
Antwort: Prinzipiell ist zunächst vom Ansatz der Nr. 2006 GOÄ („Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde“ ; 63 Punkte) auszugehen. Für die zusätzliche Spülung käme hier außerdem die Nr. 2093 GOÄ („ Spülung bei liegender Drainage“ ; 50 Punkte) in Betracht. Der erhöhte Zeitaufwand und die erhöhten Sterilitätsanforderungen bei einer bestehenden Infektion mit dem Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) sind über den Steigerungssatz zu berücksichtigen. Die Materialkosten, z. B. für die NaCL-Spülflüssigkeit und das Verbandmaterial, sind als Auslagen nach § 10 GOÄ berechnungsfähig.